| Ausbildungsvertrag |
Seite 1 von 2 1. AusbildungszielZwischen den Parteien besteht Einigkeit über den Abschluss eines Ausbildungsvertrages zum Groomer/Groomerin. Der/Die Auszubildende erhält durch das Ausbildungsinstitut eine Ausbildung zum/zur Groomer(in) mit dem Ausbildungsziel den/die Auszubildende(n) in den Techniken des Groomer-Handwerks und damit verbunden dem behandeln und bearbeiten von Fellstrukturen sowie der Beratung der Kunden, mitunter auch in Abstimmung mit dem Tierarzt, zu befähigen. 2. VoraussetzungenDer/Die Auszubildende erfüllt die Voraussetzung der Volljährigkeit, der gesundheitlichen Eignung für diese Tätigkeit (Bescheinigung durch den Hausarzt) sowie einen Real- oder Hauptschulabschluss mit 2-jähriger Berufsausbildung. 3. Form und Dauer der AusbildungDie Ausbildung erstreckt sich über 8 Wochen Vollzeit mit 35 Stunden pro Woche und beinhaltet die Theorie und das Praktika, welche durch das Ausbildungsinstitut zu stellen sind. Der Unterricht kann wochenweise gebucht werden. In den ersten beiden Wochen der Ausbildung erfolgt die Ausbildung in Form der Einzelausbildung. Ab der dritten Ausbildungswoche kann die Ausbildung mit zwei Teilnehmern erfolgen. 4. LeistungsnachweisBei ordnungsgemäßer Mitwirkung des/der Auszubildenden im Rahmen des Lehrgangs wird nach Abschluss der Ausbildung nach schriftlicher und praktischer Prüfung im letzten Ausbildungsabschnitt ein entsprechendes Ausbildungszertifikat ausgehändigt. Der Abschluss ist nicht verbunden mit einer staatlichen Anerkennung. 5. besondere LehrgangsinhalteBesondere Lehrgangsinhalte der Basisausbildung sind:
6. AusbildungskostenDie Ausbildungskosten setzen sich zusammen aus einer Anmeldegebühr von 100,00 € (in Worten: einhundert Euro) zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer sowie einem Schulgeld in Höhe von 4.000,00 € (in Worten: viertausend Euro) zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer für 4 Wochen. Der/Die Auszubildende werden von einer Praktikumsgebühr für 4 Wochen und einer Prüfungsgebühr für die theoretische und praktische Prüfung freigestellt. 7. Allgemeine GeschäftsbedingungenDem Ausbildungsvertrag liegen die in der nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Ausbildungsinstituts zu Grunde: |