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Ausbildungsvertrag
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1. Ausbildungsziel


Zwischen den Parteien besteht Einigkeit über den Abschluss eines Ausbildungsvertrages zum Groomer/Groomerin.

Der/Die Auszubildende erhält durch das Ausbildungsinstitut eine Ausbildung zum/zur Groomer(in) mit dem Ausbildungsziel den/die Auszubildende(n) in den Techniken des Groomer-Handwerks und damit verbunden dem behandeln und bearbeiten von Fellstrukturen sowie der Beratung der Kunden, mitunter auch in Abstimmung mit dem Tierarzt, zu befähigen.


2. Voraussetzungen


Der/Die Auszubildende erfüllt die Voraussetzung der Volljährigkeit, der gesundheitlichen Eignung für diese Tätigkeit (Bescheinigung durch den Hausarzt) sowie einen Real- oder Hauptschulabschluss mit
2-jähriger Berufsausbildung.


3. Form und Dauer der Ausbildung


Die Ausbildung erstreckt sich über 8 Wochen Vollzeit mit 35 Stunden pro Woche und beinhaltet die Theorie und das Praktika, welche durch das Ausbildungsinstitut zu stellen sind.

Der Unterricht kann wochenweise gebucht werden.

In den ersten beiden Wochen der Ausbildung erfolgt die Ausbildung in Form der Einzelausbildung.
Ab der dritten Ausbildungswoche kann die Ausbildung mit zwei Teilnehmern erfolgen.


4. Leistungsnachweis


Bei ordnungsgemäßer Mitwirkung des/der Auszubildenden im Rahmen des Lehrgangs wird nach Abschluss der Ausbildung nach schriftlicher und praktischer Prüfung im letzten Ausbildungsabschnitt ein entsprechendes Ausbildungszertifikat ausgehändigt.

Der Abschluss ist nicht verbunden mit einer staatlichen Anerkennung.


5. besondere Lehrgangsinhalte


Besondere Lehrgangsinhalte der Basisausbildung sind:

  • allgemeine BWL (Organisation, Planung, Image)
  • Tierschutz und Anatomie
  • Bewegungsapparat – Bewegungslehre
  • Hygiene und Sicherheit
  • Bearbeitungstechniken
  • Fellstrukturen
  • Produktlehre (allgemein)
  • Parasitenkunde
  • Werkzeugkunde
  • Erste Hilfe
  • Psychologie eines Hundes
  • Handling (nonverbale Kommunikation)
  • Kopf- und Rutenformen
  • Rassespezifische Lehre

6. Ausbildungskosten


Die Ausbildungskosten setzen sich zusammen aus einer Anmeldegebühr von 100,00 € (in Worten: einhundert Euro) zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer sowie einem Schulgeld in Höhe von 4.000,00 € (in Worten: viertausend Euro) zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer für 4 Wochen.

Der/Die Auszubildende werden von einer Praktikumsgebühr für 4 Wochen und einer Prüfungsgebühr für die theoretische und praktische Prüfung freigestellt.


7. Allgemeine Geschäftsbedingungen


Dem Ausbildungsvertrag liegen die in der nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Ausbildungsinstituts zu Grunde: